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Ewald Klug-Schwarzl, Psychotherapie und Seelsorge Zuhause in Graz, Praxis am Stadtpark, Gesprächspsychotherapie

Informationen

Erstgespräch

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Die Beziehung zwischen Ihnen und mir ist einer der wichtigsten Faktoren für eine erfolgreiche Psychotherapie und Begleitung. Das Erstgespräch dient zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Erkunden Ihrer Beweggründe und Motivation für eine psychotherapeutische Behandlung, seelsorgerische Begleitung oder therapeutischer Selbsterfahrung. Außerdem besprechen wir im Erstgespräch auch die Rahmenbedingungen und gegenseitigen Erwartungen. Für das Erstgespräch nehme ich mir ausreichend Zeit um alles Notwendige mit Ihnen besprechen zu können. 

in Ausbildung unter Supervision

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PsychotherapeutInnen müssen, bevor sie ihre Ausbildung mit der Eintragung im offiziellen Register niedergelassener PsychotherapeutInnen abschließen können, bereits verpflichtend mit KlientInnen psychotherapeutisch arbeiten.

Dazu haben die TherapeutInnen eine bescheinigte Befähigung und Berechtigung zur Durchführung psychotherapeutischer Behandlungen. 

Diese Behandlungen werden intensiv durch "Supervision" begleitet (d.h. durch erfahrene und formal akkreditierte PsychotherapeutInnen begutachtet).

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Häufigkeit und Dauer

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Je nach Ihrem persönlichen Bedarf und Ihren Anliegen vereinbaren wir die Häufigkeit und Dauer der Sitzungen individuell. 

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Häufig findet Psychotherapie einmal pro Woche oder alle zwei Wochen statt, was im Laufe der Psychotherapie variieren kann.

Eine gewisse Regelmäßigkeit der Psychotherapiestunden und nicht allzu große Abstände zwischen den Sitzungen ergeben günstige Bedingungen für den psychotherapeutischen Prozess.

Verschwiegenheit

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Ich unterliege als Psychotherapeut einer sehr strengen gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht für sämtliche Inhalte der Psychotherapie, welche auch Ehe,- und Lebenspartner, Eltern und Familienangehörige, sowie sämtliche Behörden und Institutionen miteinschließt. (Psychotherapiegesetz §15)

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Gesetzliche Absageregelung

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Sollte es Ihnen nicht möglich sein einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, bitte diesen zum ehestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch 2 Tage (48 Stunden) davor abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte oder versäumte Termine werden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Regelung sind akute Krankheit und höhere Gewalt. Da es mir wichtig ist auch auf die persönlichen Lebensumstände Rücksicht zu nehmen hat jede KlientIn einen Ausfall außerhalb der gesetzlichen Absageregelung pro Kalenderjahr frei, den ich nicht in Rechnung stelle. Bei Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen oder Behinderungen gibt es eine individuelle Vereinbarung der Absageregelung, die am Anfang der Psychotherapie vereinbart wird.

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Honorar

Honorar Psychotherapie 

Erwachsene ab 18 Jahren

Erstgespräch/

Einzelsitzung                           60 Min                 90 €

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Paartherapie                           90 Min                150 €

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Supervision                             60 Min                 90 €

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Kinder und Jugendliche 12-18 Jahren

Erstgespräch Eltern und Elternberatung                

                                                 90 Min                150 €

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Einzelsitzung                           60 Min                 9

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Honorar Hausbesuche Graz und Umgebung

PrivatklientInnen   je Stunde 100 € zzgl. Fahrtpauschale nach Vereinbarung 

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Alten- und Pflegeheime sowie ähnliche Einrichtungen

Honorar nach Vereinbarung, abhängig von Stundenausmaß und Häufigkeit

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